2G-Regelung im BARTHER MÖBELLAGER und in der BARTHER KLEIDERKAMMER

2G Regel

In unseren Einrichtungen: BARTHER MÖBELLAGER und BARTHER KLEIDERKAMMER gilt seit dem 26. November und bis auf Weiteres die 2-G-Regel: Geimpft, genesen.

Grund für die Zugangsbeschränkung ist der Schutz der in unseren Einrichtungen tätigen Mitarbeiter – und gleichzeitig unser Beitrag zum Schutz unser aller Gesundheit.

Für den Einlass müssen Impfnachweis bzw. Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden.