UNSER PFLICHTEN BEIM UMGANG MIT KINDERN

Die Betreuerinnen und Betreuer übernehmen zeitweilig eine Verantwortung für Ihr Kind und behandeln es liebe- und respektvoll. Eine reine Erziehungsaufgabe können sie jedoch nicht übernehmen.

Die Betreuungsperson informiert die Eltern, wenn sie mit dem Kind z.B. weg geht und was während der Betreuungszeit geschah. Fahrten während der Betreuungszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen mit den Eltern vereinbart werden. Das Mitnehmen eines Kindes im Auto einer Betreuungsperson unterstützt unser Service nicht.

Zur Absicherung haben unsere Mitarbeiter außer einem intensiven Erst-Gespräch auch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beizubringen.