Versicherungsschutz
Unfallversicherungsschutz
Mitglieder und Unterstützer unseres Vereins sind über den Unfall-Sammelversicherungsvertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern versichert. Er gewährt ehrenamtlich/freiwillig Engagierten Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt wird oder von Mecklenburg-Vorpommern ausgeht.
Haftpflichtversicherungsschutz
Die Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährt jedoch nur ehrenamtlich/freiwillig Engagierten Versicherungsschutz, wenn das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt wird bzw. von Mecklenburg-Vorpommern ausgeht und die Tätigkeit in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden. Insofern sind nur Unterstützer unseres Vereins, nicht jedoch unsere Mitglieder über die Haftpflichtsammelversicherung des Landes Mecklenburg-Vorpommern versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keinen Schutz, wenn die Tätigkeit des Mitglieds einen „Ausfluss seiner Vereinsmitgliedschaft“ darstellt. Im Klartext: Wenn ein Vereinsmitglied Tätigkeiten ausführt, die sich durch die Mitgliedschaft im Rahmen des Vereinszwecks, nach Maßgabe der Satzung oder Beschlüssen von Vereinsorganen oder aufgrund allgemeiner Vereinsübung ergeben, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Deshalb haben wir für die Mitglieder unseres Vereins eine Haftpflichtversicherung bei der Provinzial abgeschlossen.
Über die Sammelversicherungsverträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt eine Info-Broschüre Aufschluss.