Bildung und Sprache
Deutsch lernen — Wie kann ich unterstützen?
Sie als ehrenamtliche SprachbegleiterInnen stehen vor der Aufgabe, Geflüchtete beim Spracherwerb zu begleiten und zu unterstützen. Für einige von Ihnen mag das eine neue Aufgabe sein, auf die Sie nicht vorbereitet waren. Was sind die Herausforderungen und welche Tipps und Tricks gibt es?
Hier finden Sie weitergehende Informationen.
Flüchtlinge haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Bildungsangeboten.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung. Der Besuch der Grundschule ist Pflicht und weiterführende allgemein- und berufsbildende Schulen sollen für alle Kinder und Jugendliche zugänglich sein.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht Schulpflicht, sobald ein Asylsuchender nicht mehr verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen bzw. einer Gemeinde zugewiesen ist.
Erwachsene Flüchtlinge und junge Flüchtlinge, die sich nicht in einer schulischen Ausbildung befinden, haben nach einer positiven Entscheidung über den Asylantrag und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einen Anspruch auf eine einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs (§ 44 AufenthG).
Im Landkreis Vorpommern-Rügen laufen zurzeit bei 9 Trägern der Kursträgergemeinschaft im Landkreis und in der Hansestadt Rostock insgesamt 29 Integrationskurse, 16 weitere werden bis zum Jahresende vorbereitet.
-> Hier geht es zu den Angeboten
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz von Oktober 2015 wird die Förderung der Teilnahme an Sprachkursen erweitert – allerdings nur für Flüchtlinge aus bestimmten Nationen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet erstmalig zwei Monate lang Basissprachkurse für Flüchtlinge an, die noch nicht anerkannt sind, doch eine „gute Bleibeperspektive“ haben. Das gilt für Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran. Die BA hat das Angebot bis Ende des Jahres begrenzt, da danach ohnehin alle Integrationskurse für Asylbewerber und Asylbewerberinnen ohne Anerkennung geöffnet werden sollen – allerdings auch dann nur für diejenigen mit guter Bleibeperspektive.
In Barth bieten seit November 2015 die Agentur für Wirtschaft und die DEKRA Deutschkurse an.
Voraussetzung für die Kurse ist nur, dass ein Asylantrag gestellt ist und damit eine Aufenthaltsgestattung/Duldung vorliegt.
Die Kurse führen zu einem Zertifikat der Lernstufe A 1. Es sollen Aufbaukurse folgen mit abschließendem Zertifikat. Dieses Zertifikat berechtigt deutschlandweit zum Arbeiten, wenn die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.